Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG ab dem 01.01.2016 für das Elektrizitätsversorgungsnetz in Teilen der Stadt Kulmbach zuständig ist (bisher Bayernwerk Netz GmbH).
Betroffene Ortsteile in Kulmbach sind:
Kulmbach, Umland
---------------------------------------------------------------------------------------
Bekanntmachung der Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG ab dem 01.01.2017 für das gesamte Elektrizitätsversorgungsnetz im Gemeindegebiet von Kulmbach zuständig ist und nicht mehr wie in Teilen (Umland) die Bayernwerk Netz GmbH.
Betroffene Ortsteile in Kulmbach sind:
Die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung des BDEW, Ausgabe 2011 unverändert fort.