Netzinformationen

Die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG hat zum 01.01.2016 den Netzbetrieb aufgenommen. 

Für das Jahr 2016 veröffentlichen wir die Netzverluste nach § 10 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung, die Netzstrukturdaten nach § 27 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung sowie die netzrelevanten Daten nach § 17 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung zum 01.04.2017.


Informationen zum Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen rund um die Novelle des §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Mit dem Umbau des Energiesystems werden immer mehr steuerbare Verbrauchseinrichtungen, das sind zum Beispiel Wärmepumpen oder private Ladeeinrichtungen für Elektroautos, an die Stromnetze vor Ort angeschlossen. Dafür bauen die Betreiber der Stromverteilnetze die Infrastruktur aus. Im Gebiet der Stromnetz Kulmbach ist schon sehr viel passiert: Die Netze werden bereits massiv erweitert, um die Leistung der vielen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aufzunehmen. Punktuell kann es jedoch vorkommen, dass in einem Netzabschnitt zusätzliche steuerbare Verbrauchseinrichtungen schneller angeschlossen werden sollen, als das Netz erweitert werden kann. Für diese Fälle bietet die Novelle des §14a EnWG nun eine Lösung, die dabei hilft, die zusätzlichen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sicher im Netz einzubinden ohne dieses lokal zu überlasten.

Ab dem 1. Januar 2024 tritt für alle Verteilnetzbetreiber die neue gesetzliche Regelung §14a EnWG in Kraft.
Die neue Regelung gilt für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden.
Anlagen ohne Vereinbarung zum bisherigen §14a EnWG sind davon ausgenommen. Bei Bestandsanlagen mit einer derartigen Vereinbarung sind Maßnahmen erst in einigen Jahren nötig – außer es sind jetzt umfassende Änderungen an der Anlage geplant.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) sind

•Wärmepumpen inkl. Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe),

•Private Ladeeinrichtung für E-Autos (Wallbox, mobile Ladeeinrichtung),

•Anlagen zur Raumkühlung,

•Stromspeicher mit Netzbezug,

die eine elektrische Leistung von mehr als 4,2 kW haben.

Was beinhalten die neuen Regelungen für Betreiber einer steuVE?

• Wer eine neue steuVE anschließen möchte, profitiert direkt von den neuen Regelungen. Denn sie gewährleisten, dass steuVE ohne Verzug an das Netz angeschlossen werden.

• Nur in Ausnahmesituationen, also im Fall einer drohenden Überlastung des lokalen Stromnetzes, dürfen Verteilnetzbetreiber steuVEs in den betroffenen Netzabschnitten flexibel steuern, indem sie die Leistung einzelner Anlagen kurzzeitig reduzieren – sozusagen „dimmen“.

• In den normalen Stromverbrauch des Haushalts darf und wird der Verteilnetzbetreiber nicht eingreifen. Außerdem ist für die steuVEs eine verbleibende Mindestleistung von je 4,2 kW gegeben, mit der sie im Falle einer Dimmung weiter genutzt werden können.

Schon gewusst?

Verteilnetzbetreiber dürfen bereits heute einzelne Verbrauchseinrichtungen stundenweise abschalten (Inbetriebnahme vor 01.01.2024) – vorausgesetzt ihre Betreiber sind damit einverstanden. Im Gegenzug profitieren die Betreiber der Anlagen von vergünstigten Netzentgelten. Die neue Regelung nach §14a EnWG baut dieses Konzept weiter aus.

Für Bestandsanlagen gilt

Bestehende Anlagen sind nur von den neuen Regelungen berührt, wenn zum jetzigen Zeitpunkt mit der Stromnetz Kulmbach eine Vereinbarung zur Steuerung dieser Anlage vereinbart wurde. In diesem Fall ist ein Funkrundsteuerempfänger für die Anlage im Zählerschrank mit verbaut.
Netzkundinnen und -kunden haben aber noch Zeit: Die Anlage muss erst bis zum 01.01.2029 in die neue Regelung überführt werden. Aktuell gibt es hier für unsere Kundinnen und Kunden also nichts zu tun.
Wenn keine Vereinbarung zum bestehenden §14a EnWG mit der Stromnetz Kulmbach zur Steuerung der Anlage getroffen wurde, ist diese von den neuen Regelungen der Bundesnetzagentur ausgenommen. Netzkundinnen und -kunden können aber freiwillig in die neue Regelung wechseln und von niedrigeren Netzentgelten profitieren. Dazu kontaktieren Sie am besten Ihren Elektroinstallateur:in.
Wichtig: Bei umfassenden Änderungen der bestehenden Anlage, etwa einer erheblichen Leistungserhöhung oder dem Einbau zusätzlicher Geräte, kann es sein, dass die neue Regelung greift. Auch hier weiß ihr Elektroinstallateur:in Bescheid.

Für bestehende Nachtspeicherheizungen bleiben die derzeit geltenden Regeln nach bisherigem §14a EnWG bestehen.

Für Neuanlagen gilt

Wer eine Anlage ab dem 01.01.2024 in Betrieb nimmt profitiert direkt von den neuen Regelungen: Denn der Anschluss der steuVE ans Netz ist nun gesetzlich garantiert.

Die Anmeldung einer neuen steuVE erfolgt über Ihren Elektroinstallateur:in. Diese melden Ihre Anlage über unser Hausanschlussportal an.


Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Aufgrund der zunehmenden dezentralen Einspeisung erneuerbarer Energien kommt es immer öfter zu Transportengpässen im Stromnetz. Um diese zu vermeiden, greifen die Übertragungsnetzbetreiber (als Verantwortlicher für die Systemstabilität) in die Erzeugung von fossilen Kraftwerken und von erneuerbaren Energien-Anlagen ein. Dadurch wird sichergestellt, dass der Stromtransport immer im Rahmen der Übertragungskapazität des Netzes liegt.

Um Eingriffe zu reduzieren, werden die beim Bayernwerk angeschlossenen Wärmepumpen und Direktheizungen jedes Jahr im Zeitraum vom 01. November bis 31. März des Folgejahres entsprechend gesteuert (davon ausgenommen: Samstage und Sonntage, bay. Schulferien und Feiertage).

Insbesondere während der kalten Jahreszeit kommt es häufig zu Transportengpässen, da niedrige Temperaturen und ein hoher Strom- und Wärmebedarf zusammenkommen. Durch die zusätzliche Nutzung kleinteiliger und steuerbarer Verbraucher soll die Flexibilität des Gesamtenergiesystems erhöht und somit ein Beitrag zur sicheren und dezentralen Energiewende in Bayern und Deutschland geleistet werden.

Konkret erfolgen die Schaltungen zu den nachfolgenden Zeiten:

  • ab 07:37 Uhr für maximal eine Stunde
  • ab 21:58 Uhr für maximal eine Stunde

Durch die Nutzung aller zur Verfügung stehenden Flexibilitäten lassen sich Kosten einsparen, zukünftiger Netzausbau auf ein volkswirtschaftlich sinnvolles Minimum reduzieren und die Energiewende beschleunigen - ohne dass es zu Komforteinbußen hinsichtlich Systemsicherheit kommt.

Der Nutzen dieser Maßnahme wurde auch im Kooperationsprojekt „HeatFlex“ gemeinsam mit der TenneT TSO GmbH untersucht und bewertet.

Hinweis: Die Schaltung erfolgt auf rechtlicher Grundlage des § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie erhalten im Gegenzug reduzierte Netzentgelte für Ihre Verbrauchsstelle.


Haftungsregelung

Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG behält sich daher eine jederzeitige Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Fehlerfreiheit keine Gewähr.Die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG haftet im übrigen für Schäden aus der 'Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG nur , wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind, oder wenn eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.

Schlichtungsstelle Energie e. V.

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Kontakt-Informationen

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

T 030-27 57 24 00

Schlichtungsstelle

info@~@schlichtungsstelle-energie.de