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Kraft-Wärme-Kopplung

Weitergabe der Mehrbelastungen an die Letztverbraucher: 

Die Mehrkosten durch das KWK-Gesetz werden abschlagsmäßig weitergegeben. Gemäß § 9 Absatz 7 KWK-Gesetz sind die aus dem Umlagesystem aufzuwendenden Zahlungen vom Netzbetreiber parallel zum Netznutzungsentgelt dem Letztverbraucher in Rechnung zu bringen. Die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG wird die entstehenden Aufwendungen im Rahmen der Netznutzung weitergeben.

Es ergibt sich für 2015 bundesdurchschnittlich ein Aufschlag von 0,254 Ct/kWh für alle Letztverbraucher bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh je Abnahmestelle (Letztverbrauchergruppe A). Dieser Prognosewert beruht auf einer Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber. Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt, zahlen für den über 100.000 kWh hinausgehenden Strombezug in 2015 den Aufschlag von 0,051 Ct/kWh (Letztverbrauchergruppe B).

Weiterhin zahlen Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, für den über 100.000 kWh hinausgehenden Strombezug den gesetzlichen festgelegten Aufschlag von 0,025 Ct/kWh (Letztverbrauchergruppe C). Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe ist vom Letztverbraucher durch ein Wirtschaftsprüfertestat dem Netzbetreiber nachzuweisen.

Es gelten folgende Belastungen für Letztverbraucher in Ct/kWh

Jahr A (Ct/kWh) B (Ct/kWh) C (Ct/kWh)
2015 0,254 0,051 0,025
2014 0,178 0,055 0,025
2013 0,126 0,06 0,024
2012 0,002 0,05 0,025
2011 0,030 0,03 0,025
2010 0,130 0,05 0,025
2009 0,231 0,05 0,025
2008 0,199 0,05 0,025
2007 0,289 0,05 0,025
2006 (ab 01.10.) 0,356 0,05 0,025
2006 (bis 30.09.) 0,336 0,05 0,025
2005 0,336 0,05 0,025
2004 0,284 0,05 0,025
2003 0,31 0,05 0,025
2002* 0,26 0,05 0,025

Quelle und weitere Informationen:
www.netztransparenz.de