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technik.info

Veröffentlichung der TAB 2019

Ab dem 1. Juni 2019 verwendet die Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 für den Anschluss an das Niederspannung in Form des vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) herausgegebenen Musterwortlautes mit unternehmensspezifischen Erläuterungen.

Die neue TAB 2019 Niederspannung finden Sie auf unserer Internetseite.

Aktuelle Informationen zu Messkonzepten und Messeinrichtungen

Wärmepumpen und Direktheizungen können ab sofort auch über Eintarifzähler betrieben werden. Vorteil ist bei steckbaren Zählern der Entfall des Tarif-Management-Sets.

Hier geht es zu den verschiedenen Möglichkeiten Wärmepumpen, Erzeugungsanlagen und Haushaltsstrom zu kombinieren.

Jede moderne Messeinrichtung (mME) hat zwei Energierichtungen (Bezug/Lieferung). Klemmung am Zähler immer: Eingang vom Verteilnetz; Abgang zum Verbraucher/Erzeugungsanlage. Kein „Vertauschen“ der Anschlussbelegung nötig (wie es z. B. bei Erzeugungsmessungen der Fall war). Hier können Sie sich ein entsprechendes Verdrahtungsschema herunterladen.

Anmeldung von Ladeeinrichtungen (Wallboxen)

Anfang des Jahres 2019 wurden durch den Gesetzgeber mittels einer Verordnung die Rahmenbedingungen für die netzverträgliche Integration der E-Mobilität geschaffen. Damit sind alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber anmeldepflichtig. Die Bayernwerk Netz GmbH stellt aus diesem Grund entsprechende Datenblätter für die Anmeldung von Ladeeinrichtungen (Wallboxen) im Internet zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass bei künftigen Anmeldungen dieses Datenblatt eingereicht wird. Bei der Anmeldung eines neuen Bezugsanschlusses mit Ladeeinrichtung ist es über unser Netzanschluss-Portal möglich, dieses Datenblatt mit hochzuladen. Sollte die Anmeldung herkömmlich in Papierform erfolgen, muss das Datenblatt dennoch elektronisch übermittelt werden – per Mail an das Postfach des zuständigen Kundencenters.
  
Das Datenblatt finden Sie wie gewohnt unter: 
Internet Bayernwerk Netz GmbH -> Startseite -> Für Kommunen und Partner -> Installateure -> Elektroinstallateure -> Formulare 
https://www.bayernwerk-netz.de/de/fuer-kommunen-und-partner/installateure/elektroinstallateure/formulare.html 
  
Als Ansprechpartner für Rückfragen steht Ihnen Ihr Kundencenter zur Verfügung.

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Baustromanschluss mit Verbindungsmuffe

Ab 01. März 2019 bieten wir eine zusätzliche Variante zur Erstellung eines Baustromanschlusses an. Hierbei wird das Baustrom-Gummikabel direkt an das vorverlegte Hausanschlusskabel auf dem Kundengrundstück angemufft. Sämtliche Erdarbeiten sind bauseits zu erbringen, das Gummikabel muss vollständig eingegraben und mindestens im Übergang vom Erdreich zum Baustromanschlussschrank in einem Kabelschutzrohr verlegt werden. 
  
Eine genauere Beschreibung der verschiedenen Anschlussvarianten finden Sie nunmehr in dem Formular für die Beauftragung des Baustroms auf den Seiten drei und vier. Link zum Formular: 
  
https://www.bayernwerk-netz.de/de/fuer-kommunen-und-partner/installateure/elektroinstallateure/formulare.html 
  
Als Ansprechpartner für Rückfragen steht Ihnen Ihr Kundencenter zur Verfügung.

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Neuerscheinung DIN VDE 0100-704 – Baustellen

Die DIN VDE 0100-704 „Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen“ wurde überarbeitet und im Oktober letzten Jahres neu veröffentlicht. 
  
Wesentliche Änderungen für den Verteilerschrank sind der Schutz von Drehstrom-Steckdosen bis einschließlich 63 A mit einer Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ B sowie eine laienbedienbare Einrichtung zum Trennen der Einspeisung, die gegen Einschalten abschließbar ist. Eine verschließbare Umhüllung ist nicht mehr ausreichend! 
  
Die Übergangsfrist für die Norm endet am 18.05.2021, in dieser Zeit dürfen Baustromverteiler nach DIN EN 61439-4 (VDE 0660-600-4):2013-09, weiter verwendet werden. Dabei ist vom Errichter im Prüfbericht im Rahmen der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 zu dokumentieren, ob der Baustromverteiler die oben gelisteten Anforderungen nach DIN VDE 0100-704:2018-10 oder die nach DIN VDE 0100-704:2007-10 erfüllt. 
 
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TAR-Schulung des Handwerks

Aufgrund gesetzlicher Anforderungen muss ab dem 27.04.2019 die neuen Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 verbindlich angewendet werden. Diese neue Norm vereint sieben bisherige Regelwerke und wird damit zu einem der wichtigsten Dokumente für das Elektrohandwerk. Dazu wurde auch der Bundesmusterwortlaut der TAB 2019 an die neue Anwendungsregel angepasst, welche zum 01.05.2019 veröffentlicht wird. 
  
Um die Betriebe des Elektrohandwerks über diese umfangreichen Änderungen zu informieren, hat der ZVEH eine Schulungsmaßnahme entwickelt, welche von den örtlichen verbandsnahen Schulungsstätten der Innungen durchgeführt werden. 
  
Folgende Termine sind uns derzeit bekannt gegeben worden: 
  
Innung für Elektro- und Informationstechnik Bayreuth: 07.05.2019 und 17.05.2019 
Innung für Elektro- und Informationstechnik München: 09.05.2019 
Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg: 14.05.2019 und 22.05.2019 
Innung für Elektro- und Informationstechnik Passau: 05.04.2019 
Innung für Elektro- und Informationstechnik Straubing: 03.05.2019 
Innung für Elektro- und Informationstechnik Nürnberg: 25.04.2019 und 15.05.2019 
  
Die Teilnahme an dieser Schulung steht auch Nicht-Innungsmitgliedern offen!  Aufgrund der Wichtigkeit dieser Regelwerke empfehlen wir Ihnen dringend die Teilnahme an einer dieser Veranstaltungen. Bitte setzen Sie sich für eine Teilnahme mit der entsprechenden Schulungsstätte/Innung in Verbindung.

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Anmeldepflicht für Ladeeinrichtungen nach NAV

Gemäß § 19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen ab sofort Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber unabhängig von der Leistung vor deren Inbetriebnahme mitgeteilt werden. 
  
Die Inbetriebnahme bedarf der vorherigen Zustimmung, sofern die Summen-Bemessungsleistung 12 kVA am Netzanschluss überschreitet. Das Bayernwerk ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern.

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